Der Freistaat Sachsen hat in der aktuellen Förderperiode der Europäischen Union (2014 bis 2020) ein Förderprogramm mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Vorhaben zur nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung in benachteiligten Stadtgebieten aufgelegt.
Bis Mitte 2016 wird in einer ersten Phase ein gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept (GIHK) erarbeitet, auf dessen Grundlage Einzelprojekte realisiert werden können. Das GIHK wurde durch den Stadtrat am 23.6.2016 beschlossen.
Zweck der Förderung ist die Umsetzung von niedrigschwelligen, informellen Vorhaben zur Förderung von Bildung, Beschäftigungsfähigkeit und sozialer Eingliederung von sozial und am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen, wie beispielsweise Langzeitarbeitslose, Einkommensschwache und Migranten.
Inhaltlich sind Maßnahmen in vier Handlungsfeldern möglich:
- Handlungsfeld „Informelle Kinder- und Jugendbildung“ - frühkindliche und familienbezogene Angebote, Lernhilfen und qualifizierte Freizeitangebote zur Vermittlung von Grund-, Schlüssel-, Bildungs- sowie Umweltkompetenzen insbesondere an sozial oder anderweitig benachteiligte Kinder/Jugendliche im außerschulischen, informellen Bereich
- Handlungsfeld „Bürgerbildung und lebenslanges Lernen“ - Unterstützung von benachteiligten Erwachsenen bei der Bewältigung konkreter Problemlagen durch gemeinsames Lernen und Handeln sowie Vermittlung von auch am Arbeitsmarkt nutzbaren Grund-, Schlüssel und Bildungskompetenzen
- Handlungsfeld „Soziale Integration und Integration in Beschäftigung“ - Beratungs- und Betreuungsangebote sowie der Aufbau von Netzwerken und Bürgerprojekten zur sozialen Integration und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Vorhaben zur Integration in das Arbeitsleben, wie beschäftigungswirksame Vorhaben für am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen, die durch Tätigkeiten und Aufgaben außerhalb traditioneller Erwerbsarbeit zum Erhalt und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit beitragen
- Handlungsfeld „Wirtschaft im Quartier“ - Unterstützung von lokal agierenden Unternehmen, die einen Beitrag zur Beschäftigungsförderung und zur sozialen Integration im Quartier leisten durch Beratung und Netzwerkbildung
Die Förderrichtlinie wurde im Frühjahr 2015 veröffentlicht.
Informationen:
Ihre Ansprechpartner für das ESF-Förderprogramm sind in der Stadtverwaltung Borna:
Fachdienst 31
Frau Dathe
Telefon: 03433/873-200
Frau Voigt
Telefon: 03433/873-238
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fax: 03433/873-299
DAS FÖRDERGEBIET
Das ESF-Gebiet umfasst die Quartiere:
- Stadtzentrum
- ehemalige Einkaufs- und Flanierstraße Bahnhofstraße
- Hochhausviertel
- Borna-Ost
- Borna-Gnandorf
- Bereich zwischen Bahnhof und Schule West.
(Stand: 04/2017)